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    Studio Legale

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Diese Tipps sollen als erste Wegleitung dienen.
Bitte erkundigen Sie sich bei einer Fachperson

Tipps

Vorbemerkung: diese Tipps sind allgemeiner Natur, denn jeder Fall ist gesondert zu prüfen, insbesondere kann hier nicht auf rechtliche Zusammenhänge eingegangen werden. Diese Tipps sollen als erste Wegleitung dienen. Bitte erkundigen Sie sich bei einer Fachperson. Aus Gründen des Datenschutzes sowie im Interesse einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalles, können wir keine Online-Beratung anbieten (vgl. dazu die Stellungnahme des Schweizerischen Anwaltsverbandes).

Ehescheidung

F: Wir wollen scheiden, brauchen wir einen Anwalt?

A: Grundsätzlich müssen scheidungswillige Ehegatten nicht zwingend einen Anwalt mit der Erledigung der Ehescheidung beauftragen. Allerdings genügt es nicht, dass die Parteien sich einig sind. Die Parteien sind nicht frei, alles Mögliche zu vereinbaren, denn das Gericht hat zu prüfen, ob die gesetzlichen d.h. eherechtlichen, scheidungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften eingehalten worden sind. Der Beizug eines Anwaltes oder einer Anwältin ist insbesondere dann zum empfehlen, wenn durch die Scheidung eine der folgenden Fragen zu regeln ist:

  • Zuteilung der Kinder und Regelung des Kontaktes,
  • Unterhalt (Höhe und Dauer der Alimentenverpflichtung),
  • Vermögensrechtliche Ausscheidung, insbesondere Liegenschaften betreffend,
  • Aufteilung des während der Ehe erworbenen Freizügigkeitsguthabens aus
    der Pensionskasse.

Ein Anwalt kann dazu Lösungsvorschläge unterbreiten, die im Einklang mit der Rechtsordnung stehen. Oder, die Frage anders beantwortet: Der Beizug eines Anwaltes oder einer Anwältin erübrigt sich wohl, wenn - gleichzeitig - folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • beide Parteien wollen scheiden,
  • beide Parteien sind erwerbstätig und finanziell unabhängig,
  • die Ehe ist kinderlos,
  • die Parteien besitzen keine Liegenschaften und das übrige Vermögen ist bereits geteilt,
  • die aktuellen Freizügigkeitsansprüche aus der Pensionskasse sind dokumentiert und die Aufteilung ist nicht strittig.



    Checkliste der benötigten Unterlagen:

  • aktuelle Bescheinigung der Pensionskasse über die Höhe der erworbenen Freizügigkeitsleistung während der Ehe
  • Lohnabrechnungen beider Ehegatten (letzte 12 Monate)
  • Original-Familienschein (beim Heimatort zu beziehen)
  • Mietverträge bzw. Bescheinigungen über die Hypothekarschulden
  • Kaufverträge der Liegenschaften

Ausweise betreffend Versicherungsprämien

Es sei hier noch darauf hingewiesen, dass mittellose Paare das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege beanspruchen können; dies bedeutet, dass keine Gerichtskosten anfallen und dass allfällge Anwaltskosten vom Staat getragen werden.

Claudio Chiandusso, Rechtsanwalt, Thun