• Law Office
    Studio Legale

    CH-3600 Thun

Diese Tipps sollen als erste Wegleitung dienen.
Bitte erkundigen Sie sich bei einer Fachperson

Tipps

Vorbemerkung: diese Tipps sind allgemeiner Natur, denn jeder Fall ist gesondert zu prüfen, insbesondere kann hier nicht auf rechtliche Zusammenhänge eingegangen werden. Diese Tipps sollen als erste Wegleitung dienen. Bitte erkundigen Sie sich bei einer Fachperson. Aus Gründen des Datenschutzes sowie im Interesse einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalles, können wir keine Online-Beratung anbieten (vgl. dazu die Stellungnahme des Schweizerischen Anwaltsverbandes).

Haftpflichtrecht

F: Innerhalb welcher Zeit und wie muss ich einen Schaden geltend machen?

A: Bei einer Schädigung ausserhalb eines Vertragsverhältnisses (z.B. bei einem Unfall, wofür eine Drittperson Verantwortung trägt) beträgt die Verwirkungsfrist lediglich 12 Monate. Diese Frist kann gestoppt werden durch Einleitung einer Betreibung (Zahlungs-befehl), durch eine schriftliche Schuldanerkennung des Haftpflichtigen oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.

Bei vertraglich gedeckten Schäden gelten andere Verjährungsfristen, so zum Beispiel beim Versicherungsvertrag: 2 Jahre.